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   ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05   

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ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05 (https://dejure.org/2006,26466)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05 (https://dejure.org/2006,26466)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 05. September 2006 - 5 Ca 2811/05 (https://dejure.org/2006,26466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Außerdem sind nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (so BAG, Urt. v. 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, AP Nr. 1 zu § 3088GB = NZA 2005, 465, 467 unter B. I. 4. b) der Gründe m. w. N.).

    Außerdem muss der Widerrufsvorbehalt dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB genügen, welches fordert, dass zumindest klar ist, auf welche (übertarifliche) Leistung der Widerruf sich bezieht und unter welchen Voraussetzungen er ausgeübt werden kann; das setzt die Angabe eines Widerrufsgrundes voraus (BAG, Urt. v. 12.01.2005 - 5 AZR 364/04-, AP Nr. 1 zu § 308 BGB = NZA 2005, 465, 468 unter I. 5. b) der Gründe).

    Der Grad der Störung - wie die wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, das negative wirtschaftliche Ergebnis der Betriebsabteilung, ein nicht ausreichender Gewinn, der Rückgang bzw. das Nichterreichen der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung, unterdurchschnittliche Leistungen oder schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers muss konkretisiert werden, wenn der Arbeitgeber hierauf abstellen will und nicht schon allgemein auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Leistungen oder das Verhalten des Arbeitnehmers gestützte Gründe nach dem Umfang des Änderungsvorbehalts ausreichen oder nach der Vertragsregelung auch ausreichen sollen (BAG, Urt. v. 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, AP Nr. 1 zu § 308 BGB = NZR 2005, 465,468 unter I. 5. b) der Gründe).

    Nur bei vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen "Altverträgen" kommt die vom 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung zur Schließung der entstandenen Lücke grundsätzlich in Betracht (vgl. dazu auch: LAG Niedersachsen, Urt. v. 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05 -, NZA-RR 2006, 289 f.).

  • LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03

    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Diese Regelung gilt für Verträge jeder Art, also auch für Dauerschuldverhältnisse (LAG Hamm, Urt. v. 11.05.2004 -19 Sa 2132/03 -, NZR-RR 2004, 515,518 unter II. 2. e) cc) der Gründe m. w. N.) und damit Chefarztverträge.

    Eine ergänzende Vertragsauslegung erfordert, dass für eine Vertragsergänzung geeignete Vorschriften fehlen und die ersatzlose Streichung der Klausel keine interessengerechte Lösung darstellt (LAG Hamm, Urt. v. 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03 -, NZA-RR 2004, 515,519 f. unter 11.5. der Gründe m. w. N.).

  • LAG Hessen, 28.08.2003 - 5 SaGa 1623/02

    Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Arbeitszeit; Einstellung zur

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Bei einer solchen dem Arbeitgeber zuzurechnenden Vertragsanbahnung darfein Arbeitnehmer aber davon ausgehen, auch zu den in der Stellenanzeige angegebenen Bedingungen eingestellt und eingesetzt zu werden, ohne dass dies noch einmal ausdrücklich schriftlich im Arbeitsvertrag bestätigt wurde (vgl. Hessisches LAG, Urt. v. 05.12.2002 - 5 SaGa 1623/02 -, juris, unter 1. der Gründe, Rdnr. 21).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Denn der Arbeitnehmer muss im Rahmen einer Änderungskündigung nur solche Änderungen billigerweise hinnehmen, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (BAG, Urt. v. 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 -, AP Nr. 73 zu § 2 KSchG 1969 = DB 2004, 655 unter II. 3. a) der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des zuständigen 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsgebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG, Urt. v. 23.11.2000 - 2 AZR 547/99 -, NZA 2002, 492 unter II. 1. der Gründe m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen Entzug des Dienstwagens zur privaten

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Nur bei vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen "Altverträgen" kommt die vom 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung zur Schließung der entstandenen Lücke grundsätzlich in Betracht (vgl. dazu auch: LAG Niedersachsen, Urt. v. 17.01.2006 - 13 Sa 1176/05 -, NZA-RR 2006, 289 f.).
  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85

    Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Eine ohne vorherige Abmahnung erfolgte und auf verhaltensbedingte Gründe gestützte Änderungskündigung entbehrt jedoch der sozialen Rechtfertigung (vgl. BAG, Urt. v. 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 -, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 unter III. 2. b) der Gründe auf BI.
  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Diese Überlegungen kommen insbesondere zum Zuge, wenn der Arbeitgeber - wie hier - in einer Reihe von Punkten den bisherigen Vertrag abändern möchte und ein dementsprechendes vielgestaltiges Änderungsangebot macht, weil die Notwendigkeit der Abänderung sich dann auf die Gesamtheit der vorgeschlagenen Änderungen erstrecken muss (so bereits BAG, Urt. v. 07.06.1973 - 2 AZR 450/72 -, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung unter 11.3. b) der Gründe auf Blatt 609 R).
  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 26/05

    Änderungskündigung - "überschießendes Änderungsangebot"

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Bei Änderungskündigungen die mehrere Änderungen anstreben, ist immer schon dann von der fehlenden sozialen Rechtfertigung insgesamt auszugehen, wenn diese Bewertung auf eine diese Änderungen zutrifft, weil das Änderungsangebot auch nicht erforderliche Bestandteile enthält (vgl. LAG Nürnberg, Urt. v. 26.07.2005 - 6 Sa 26/05 -, LAGE § 2 KSchG Nr. 52 unter 11.2.
  • LAG Köln, 21.06.2002 - 11 Sa 1418/01

    Änderungskündigung; Sanierungsbedarf; Kündigungsfrist; Annahmefrist; zwingendes

    Auszug aus ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
    Denn die Änderungskündigung kann nicht teilweise wirksam und teilweise unwirksam sein (LAG Köln, Urt. v. 21.06.2002 - 11 Sa 1418/01 -, NZA-RR 2003, 247 unter I. der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

  • LAG Sachsen, 31.03.1999 - 2 Sa 1384/97

    Streitwert bei Klage gegen Arbeitgeberweisung

  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 50/91

    Wegfall der Liquidationsmöglichkeiten einer Chefärztin - Ausgleich durch

  • LAG Berlin, 29.05.1998 - 7 Ta 129/97

    Streitwert: Änderungskündigung - zwei Bruttomonatseinkommen als Regelwert

  • LAG Hamm, 24.07.1986 - 8 Ta 174/86

    Streitwertfestsetzung; Unwirksamkeit der Entziehung von Leitungsfunktionen;

  • LAG Hamm, 21.01.1993 - 17 Sa 961/92

    Direktionsrecht; Arbeitsbedingung; Änderungsrecht

  • LAG Hamm, 10.05.1983 - 11 Sa 1462/82
  • LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04

    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

  • LAG Hamm, 18.02.2002 - 8 Sa 620/01

    Weisungsrecht, Direktionsrecht, Art der Beschäftigung, Billigkeit, Selbstbindung,

  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 103/89

    Rechtmäßigkeit des Teilwiderrufs von Handlungsvollmacht und Kreditkompetenz -

  • LAG Hamm, 13.11.2003 - 16 Sa 1570/03

    Anpassungs- und Entwicklungsklausel in einem ChefarztvertragKein

  • ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 (2) Ca 2811/05

    Chefarztvertrag, Entwicklungsklausel, AGB-Kontrolle bei Altverträgen, Widerruf

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